Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten der Finanzierung – ohne komplizierte Fachbegriffe. Stand 2026.
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu (1.572 € im Jahr). Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen und nutzen.
Bei Pflegegrad 2–5 steht Ihnen zusätzlich ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
Bei Pflegegrad 2–5 können Sie bis zu 40 % eines nicht genutzten Pflegesachleistungsbudgets zusätzlich in Alltagsbegleitung oder haushaltsnahe Dienstleistung umwandeln.
Wir rechnen unsere Leistungen über die Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag ab. Auf Wunsch übernehmen wir die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Das telefonische Erstgespräch ist für Sie kostenlos. Ein persönlicher Beratungstermin bei Ihnen zu Hause wird mit 53,04 € pro Stunde zzgl. 7,96 € Anfahrt berechnet. Darüber hinausgehende private Pflegeberatung rechnen wir individuell nach Aufwand ab. Aufgrund unseres Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG sowie unserer Anerkennung als Anbieter nach § 45a SGB XI erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
Mit ganzem Herzen hören wir zu und finden gemeinsam mit Ihnen den nächsten Schritt – ganz ohne Verpflichtung.