Unsere regulären Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Für den Weg dorthin gehen wir liebevoll an Ihrer Seite – als eigene, private Beratungsleistung.

Diese Erstantrag-Beratung ist eine private Zusatzleistung und unabhängig davon möglich, ob bereits ein Pflegegrad besteht.
Beratungstermin anfragenWichtig zu wissen: Unsere reguläre Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistung setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad unterstützen wir Sie gezielt bei der Erstbeantragung – als eigenständige, private Beratungsleistung.
Ein Überblick über die aktuellen monatlichen Leistungen (Stand 2026).
Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistung oder ein eigenes Jahresbudget für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege – hier greift ausschließlich der monatliche Entlastungsbetrag. Das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt ab Pflegegrad 2 und ersetzt seit 1.7.2025 die getrennten Budgets.

Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegt (mind. 10 Std./Woche an 2 Tagen, max. 30 Std. eigene Erwerbstätigkeit), bekommt von der Pflegekasse automatisch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt – das erhöht die spätere eigene Rente. Zusätzlich bleiben Renten- und Arbeitslosenversicherung während eines Erholungsurlaubs von bis zu 8 Wochen im Jahr bestehen.
Genau in dieser Auszeit springen wir für Sie über die Verhinderungspflege ein.
Formulare zum Download: Antragsvordrucke für SBK, DAK, BARMER und AOK Bayern finden Sie gesammelt auf unserer Formulare-Seite.
Mit ganzem Herzen hören wir zu und finden gemeinsam mit Ihnen den nächsten Schritt – ganz ohne Verpflichtung.
Das erste telefonische Kennenlernen ist für Sie kostenlos. Ein persönlicher Hausbesuch wird mit 53,04 €/Std. zzgl. Anfahrt berechnet.